Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Einsicht in die Akten
Seit 22. Mai 2004 (Ministerialdekret Nr. 74 vom 20. Februar 2004) können der Vertragsnehmer, der Versicherte und der Geschädigte Recht auf Einsicht in jegliche Akten, die bei der Schadensliquidierung bei Autohaftpflichtfällen eine Rolle spielen, haben(Art. 3 des Gesetzes Nr. 57 vom 05. März 2001). Die Fälle, in denen das möglich ist, sind folgende:
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