Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag
Rücktritt (innerhalb von 30 Tagen ab Annahme des Versicherungsantrages) von einer Lebensversicherung
Nach Unterschrift einer Lebensversicherungspolizze besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Annahme des Versicherungsantrages vom Vertrag zurückzutreten (Art. 177 Legislativdekret Nr. 209/2005). Nach Artikel 177, Absatz 3 hat die Versicherung das Recht, die effektiven Spesen für die Ausgabe des Vertrages zu behalten, sofern sie im Antrag und im Vertrag angegeben sind. Der Rest der bereits bezahlten Prämie muss zurück erstattet werden.
Das Schreiben muss per Einschreiben mit Rückantwort an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden.
Punktierte bzw. kursive Textstellen müssen ausgefüllt, grau hinterlegter Text gelöscht werden.
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