Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Reklamation bei Pauschalreisen
Bei Reklamationen im Rahmen von Pauschalreisen (Reisepakete mit mehr als zwei Leistungen: z.B. Unterkunft und Flug) kommen die Bestimmungen des Verbraucherkodex (GvD Nr. 206/2005 - Art. 82 bis 111) zur Anwendung. Die Beanstandung muss innerhalb von 10 Tagen nach Reiserückkehr erfolgen. Um sein Recht durchsetzen zu können, muss vorab die Situation bei der Hoteldirektion und wenn möglich bereits beim Reisebüro gemeldet werden. Dem Reklamationsschreiben sollte Fotomaterial, welches die Situation eindeutig zeigt, beigelegt werden. Zusätzlich zum Ersatz des materiellen Schadens (Zusatzkosten, nicht erbrachte Leistung) kann auch ein Schadensersatz aus entgangener Urlaubsfreude gefordert werden.
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- Erste Hilfe für den Urlaub
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... lassen Sie Ihre Rechte nicht zu Hause!
http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d17037.html - Gute Reise: Ihre Rechte bei Pauschalreisen
- http://www.euroconsumatori.org/16842v24454d16981.html
F�r weitere Informationen:
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39100 Bozen
Tel:
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