Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Rückzahlung (doppelt gezahlte oder nicht geschuldete Steuer)
Sie haben die Autosteuer entweder: zweimal bezahlt (gleicher Besteuerungszeitraum); zuviel bezahlt; eine nicht geforderte Einzahlung vorgenommen? Richten Sie Ihr Schreiben bis spätestens 31. Dezember des dritten Jahres nach Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer an das Amt für Abgaben des Landes.
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Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen
Tel:
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