Musterbriefe der Verbraucherzentrale S�dtirol
Rekurs Friedensgericht
Sie haben einen Strafbescheid erhalten, gegen den Sie aus irgend einem Grund Rekurs einreichen wollen. Schicken Sie (oder hinterlegen Sie persönlich) innerhalb 60 Tagen ab Zustellung der Strafe den Rekurs per Einschreiben an den Friedensrichter, alternativ zum Rekurs oder nach Abweisung desselben durch den Präfekten/Regierungskommissar.
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Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen
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