Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Mitteilung der Risikoerhöhung
Sollte sich das Versicherungsrisiko erhöhen, wenn auch nur vorübergehend (z.B. bei Berufswechsel: sollten Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages als Büroangestellter beschäftigt sein und nun als Tischler), müssten Sie dies Ihrer Versicherungsgesellschaft per Einschreiben mit Rückantwort mitteilen. Gemäß Art. 1897 des ZGB wird das zu versichernde Risiko mit dem der zu zahlenden Prämie des Konsumenten in direkter Proportion abgestimmt.
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