Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Schadensmeldung Krankenversicherung
Schadensmeldung Krankheit (Meldefrist in der Polizze beachten) Als Krankheit gilt eine nicht durch einen Unfall verursachte Veränderung im Gesundheitszustand, die Behandlung erfordert. Erstatten Sie im Schadensfall Ihrer Versicherung so rasch wie möglich in jedem Fall aber innerhalb von 3 Tagen über einen Einschreibebrief mit Rückantwort Meldung. Verlangen Sie von Ihrer Versicherung, Ihnen schriftlich eine Aufstellung mit allen für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen.
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Für weitere Informationen:
Verbraucherzentrale Südtirol
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39100 Bozen
Tel:
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