Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Rücktritt vom Antrag auf Lebensversicherung
Rücktritt von einem Lebensversicherungsantrag
Rechtlich gesehen ist es der Kunde, der die Versicherung darum bittet, eine Lebensversicherung abzuschließen.
Der Antrag muss der Versicherungsgesellschaft übermittelt werden, die ihn annehmen oder ablehnen kann. Wenn die Gesellschaft den Antrag annimmt, teilt sie dies dem Kunden mit und stellt den Vertrag aus. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag rechtskräftig (art 176 vom GvD Nr. 209/ 2005).
Bis zur Annahme des Antrags auf Lebensversicherung kann der/die Versicherungsnehmer/in davon zurücktreten.
Der Rücktritt muss mittels Einschreiben mit Rückantwort an die Gesellschaft erfolgen (siehe genaue Adresse auf dem Antrag). Bereits bezahlte Prämien müssen von der Gesellschaft innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Einschreibens zurück erstattet werden.
Punktierte bzw. kursive Textstellen müssen ausgefüllt, grau hinterlegter Text gelöscht werden.
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Für weitere Informationen:
Verbraucherzentrale Südtirol
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39100 Bozen
Tel:
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