Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Kündigung von Schadensversicherungen
Schadensversicherungsverträge mit einer einjährigen Laufzeit sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen per Einschreiben mit Rückantwort kündbar; andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend einmal oder mehrmals für 1 Jahr oder maximal 2 Jahre.
Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit, welche vor 15.08.2009 abgeschlossen wurden, sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen per Einschreiben mit Rückantwort kündbar (laut sog. Bersani-Gesetz).
Schadensversicherungsverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit, welche nach dem 15.08.2009 abgeschlossen wurden, sind nach Ablauf der natürlichen Laufzeit per Einschreiben mit Rückantwort kündbar, spätestens jedoch ab dem fünften Jahr, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen.
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