Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol
Schadenersatz bei Verspätungen
Der Schadensersatzanspruch bei Verspätung von Flügen wird durch die EU Verordnung Nr. 889/02 sowie die Verordnung 261/04 (Inkrafttreten am 17.02.2005) geregelt. Während erstere einen Schadensersatz bis zu 4150 SZR, umgerechnet ca. Euro 5.000,00 (kursabhängig) vorsieht, räumt letztere bestimmte Rechte, wie Mahlzeiten, Hotelunterbringung Erstattung des Ticketpreises, ein. Es können lediglich materielle Schäden (z.B. Übernachtung, Taxi, Verpflegung) nicht aber immaterielle Schäden (z.B. entgangene Urlaubsfreude) eingefordert werden.
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